Ihr Privatvermögen in Händen Ihrer IT!

Die täglichen neuen Herausforderungen im Tagesgeschäft zwingen Entscheider, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Da kommt es schon mal vor, dass private Dinge in den Hintergrund treten müssen. Damit können die meisten Geschäftsführer auch gut umgehen, allerdings, wenn es um den Totalverlust Ihres Privatvermögens geht, hört der Spaß auf.

Deshalb informieren wir Sie, damit Sie sich die Zeit nehmen, darüber nachzudenken. Vielleicht können wir Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen und Ihr Privatvermögen zu schützen.

Generell gilt, der Geschäftsführer ist bei IT Security Schäden an dem eigenen Unternehmen oder bei Dritten, wie Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern mit dem Privatvermögen unbegrenzt haftbar, siehe § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.

Kurzum, Sie vertrauen dem IT-Mitarbeiter oder dem IT-Dienstleister Ihr gesamtes Privatvermögen in unbegrenzter Höhe an. Denn wenn diese Ihren Job nicht richtig tun, dann sind die geschädigten Unternehmen zu dem Rückgriff verpflichtet, sodass Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nicht darauf hoffen können, nicht in Anspruch genommen zu werden.

Es spielt also für die Gesetzgebung keine Rolle, dass Sie keine persönliche Expertise in dem Bereich haben, auch wird ein Rückgriff auf den IT-Dienstleister nicht funktionieren.

Also was tun?

Aufgrund der Verschuldensvermutung aus § 280 Abs. 1 S. 2 BGB ist es Aufgabe des Unternehmens, nachzuweisen, dass den IT-bezogenen Sicherheitspflichten in einem hinreichenden Maße zuvor nachgekommen wurde. Es ist eine wichtige Aufgabe der Geschäftsführung, eine ordnungsgemäße Dokumentation der IT nachzuweisen und dass diese dem Stand der Technik entspricht.

Den IT-Mitarbeitern oder dem IT-Dienstleister vertrauen, wenn es um Ihr Privatvermögen geht, das sollte Ihnen doch eine kurze Stichprobe wert sein?

Lassen Sie sich die Risikoprüfung vorlegen oder lassen Sie sich schriftlich alle Möglichkeiten eines existenzgefährdenden Risikos aufzeigen! Gibt es ein Notfallhandbuch und welche technische Security Maßnahmen sind umgesetzt worden usw.

In der Regel ist nichts oder nur teilweise vorhanden. Das liegt oft daran, das kleine IT-Dienstleister oder IT-Teams das Knowhow und das Fachpersonal nicht dafür haben, außerdem ist es ja nicht deren Privatvermögen, das in der Haftung steckt.

Wir analysieren, dokumentieren und, falls nötig, schließen wir die IT Security Sicherheitslücken Ihrer Infrastruktur. Auch sorgen wir für Ihre eigene Beweissicherung für den potenziellen Haftungsfall und zwar umfassend und nachweisbar dokumentiert.

Informieren Sie sich bitte auf unsere Seite www.cpn-gmbh.de und lesen Sie die Case Studies unserer Kunden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Beratern zum kostenfreien Gedankenaustausch!

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